
Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU

Die derzeitige Rechtslage folgt allerdings der unterschiedlichen Systemlogik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden Einkommen in der Regel beitragspflichtig herangezogen, um die Solidarfinanzierung sicherzustellen.