Antwort 16.02.2026 von Daniel Bettermann SPD
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.
Jede Anstrengung für bessere Rahmenbedingungen ist lohnenswert. Das muss allerdings im Rahmen des Haushalts finanziert werden, nicht durch ein Sondervermögen.