Antwort 30.03.2026 von Annika Klose SPD
D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Du sprichst einen zentralen Widerspruch an: Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen – insbesondere junge Patient*innen – monatelang auf dringend benötigte Hilfe warten müssen, während gleichzeitig Honorare in der Psychotherapie gekürzt werden. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen.
Die Kritik am Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses nehme ich ernst. Es handelt sich allerdings um eine Entscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung.

Dieser Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin ist schlecht für alle, die es sich nicht leisten können, Therapie einfach selbst zu bezahlen