Frage von Michael F. • 25.03.2025

Antwort ausstehend von Martina Kempf AfD
Wenn ein Parteiverbotsverfahren angestrebt werden sollte, muss es einen breiten Konsens geben, innerhalb der Gesellschaft und zwischen den staatlichen Institutionen.
Wenn ein Parteiverbotsverfahren angestrebt werden sollte, muss es einen breiten Konsens geben, innerhalb der Gesellschaft und zwischen den staatlichen Institutionen.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.