Antwort 20.01.2026 von Sören Pellmann Die Linke
Nein, die Prüfung erfolgte ausschließlich nach dem Wahlprüfungsgesetz.
Nein, die Prüfung erfolgte ausschließlich nach dem Wahlprüfungsgesetz.
Alle deutschen Staatsbürger haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Die Erfolgsaussichten von Verhandlungen hängen von den Präferenzen der beteiligten Akteure und ihrer wahrnehmbaren Bereitschaft ab, Abkommen einzuhalten.
Die Tat ist in jeder Hinsicht zu verurteilen. Strafverfolgung allein ist aber keine Antwort. Wir brauchen eine konsequente Absicherung kritischer Infrastruktur.
Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.