Antwort 21.09.2026 von Peter Aumer CSU
Empfehlung 24 bezieht explizit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente als Pflichtversicherte in der GRV ein.
Empfehlung 24 bezieht explizit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente als Pflichtversicherte in der GRV ein.
Entscheidend sind Strukturreformen und nicht kurzfristige Maßnahmen.
Künftig werde ich auf der Plattform „abgeordnetenwatch.de“ keine Fragen mehr beantworten, da das Moderatorenteam in die Kommunikation eingegriffen hat.