Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.
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Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU
Antwort 13.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Phytotherapie ist nicht Homöopathie, entscheidend sind Evidenz, Nutzen und klare GKV-Regeln.
Antwort 02.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.
Antwort ausstehend von Tobias Ebenberger AfD
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort ausstehend von Thomas Röwekamp CDU