Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Matthias Helferich AfD

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort ausstehend von Inge Gräßle CDU
Antwort 10.12.2025 von Adrian Grasse CDU
Um Vertrauen zurückzugewinnen und extremistischen Kräften den Boden zu entziehen, müssen wir vor allem durch gutes Regieren, klare Haltung und verlässliche politische Alternativen überzeugen.
Antwort 22.12.2025 von Fabian Gramling CDU
Aus unserer Sicht darf ein Parteiverbotsverfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden.