Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Stephan Pilsinger
Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.

Portrait von Simone Borchardt
Antwort 13.05.2026 von Simone Borchardt CDU

Phytotherapie ist nicht Homöopathie, entscheidend sind Evidenz, Nutzen und klare GKV-Regeln.

Portrait von Armin Grau
Antwort 02.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.

Portrait von Tobias Ebenberger
Antwort ausstehend von Tobias Ebenberger AfD
Portrait von Thomas Röwekamp
Antwort ausstehend von Thomas Röwekamp CDU