Natürlich bezieht sich die Norm des § 16 SGB II auf sozialversicherungspflichtige Jobs, wenn es um die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter geht. Diese haben aber einen sehr breiten Spielraum und dürften ein Beamtenverhältnis regelmäßig einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gleichsetzen.
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Antwort 16.07.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 16.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt. Gerne verweise ich auf seine Beantwortung:
Antwort 15.07.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Die Übernahme von Bewerbungskosten durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Es braucht letztendlich eine sanktionsfreie Mindestsicherung.
Antwort 08.08.2025 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie haben vollkommen recht, eine Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Stellen, die eine Bewerbung um eine Beamt*innenlaufbahn ausschließt, ergibt wenig Sinn.
Antwort 12.09.2025 von Katja Mast SPD
Ich stimme Ihnen zu, dass eine Vermittlung mit so wenig Hürden wie möglich verbunden sein sollte.
Antwort 28.08.2025 von Kerstin Griese SPD
Ziel ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, was mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich wäre.