Antwort 18.03.2026 von Jens Lehmann CDU
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss des Deutscher Bundestag ist nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgebrachten Einsprüche unbegründet sind.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss des Deutscher Bundestag ist nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgebrachten Einsprüche unbegründet sind.
Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Forderungen oder Diskussionen dazu gibt.
Digitale Gesundheitsdaten für bessere Versorgung, aber mit klarer Patientenkontrolle, Datenschutz und Widerspruchsrecht bei Datennutzung.
Ich bin kein Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
Die Reserve- und Truppenrichtlinien liegen vollständig in der Verantwortung der Bundeswehr, und auch die Entscheidung, welche Kurse angeboten werden und wer daran teilnehmen kann, wird dort getroffen
Direkte Kommunikation bevorzugt.