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Alexander Jordan
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Frage von Rudolf Z. •

Stimmen sie für eine Neuauszählung der Wahlen 2025? Was unternehmen Sie, um eine sofortige Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses und damit eine Beschleunigung des Verfahrens zu erwirken?

Das BSW verfehlte die 5%-Hürde nur um 0,019 %. Die schnelle Neuauszählung in Mülheim (NRW) bei einem knappen Kommunalwahlausgang zeigt, dass Zählfehler behoben werden müssen.

Im Gegensatz dazu hat der Bundestag über sieben Monate nach der Wahl keine Entscheidung zu den Einsprüchen getroffen. Renommierte Politikwissenschaftler (Prof. Wagschal, Prof. Jesse) belegen in ihrem Focus-Artikel systematische Zählfehler zulasten des BSW und fordern eine Neuauszählung.

Ich frage Sie, warum der Bundestag in dieser zentralen demokratischen Frage nicht die gleiche Zügigkeit wie bei einer Kommunalwahl zeigt. Es geht um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses und das Vertrauen in die Demokratie. Eine Verzögerung bis zum Bundesverfassungsgericht würde dieses Vertrauen weiter beschädigen. Bitte nehmen Sie öffentlich Stellung.

Link:

https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09.10.2025, auf welche ich hiermit gerne antworte.

Die Überprüfung des Wahlergebnisses obliegt gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes dem Deutschen Bundestag. Zuständig ist hierfür zunächst der Wahlprüfungsausschuss, der alle eingegangenen Einsprüche sorgfältig prüft und anschließend eine Beschlussempfehlung an das Plenum richtet. Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Mitglieder des Ausschusses diese Aufgabe mit der gebotenen Gründlichkeit und Verantwortlichkeit wahrnehmen werden.

Es ist nachvollziehbar, dass viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der knappen Ergebnisse eine rasche Entscheidung erwarten. Gleichwohl ist die Wahlprüfung ein verfassungsrechtlich sensibles Verfahren, das hohe Anforderungen an die Sorgfalt stellt. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses wurden erst am 26. Juni 2025 gewählt. Eine umfassende Prüfung sämtlicher Einsprüche und Unterlagen nimmt daher zwangsläufig einige Zeit in Anspruch.

Zum Vergleich: Auch das Wahlprüfungsverfahren nach der Bundestagswahl 2021 – insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederholungswahl in Berlin – wurde erst über ein Jahr nach der Wahl abgeschlossen. Ein längerer Prüfungszeitraum ist daher nicht ungewöhnlich, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Gründlichkeit.

Die vom BSW erhobenen Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses werden im Rahmen des Verfahrens selbstverständlich geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine belastbaren Hinweise auf systematische Zählfehler im gesamten Bundesgebiet.

Ich möchte betonen: Unser Wahlsystem gilt als eines der transparentesten und sichersten weltweit. Sollten sich im Rahmen der Prüfung mandatsrelevante Fehler zeigen, werden diese selbstverständlich korrigiert. Das Vertrauen in faire und ordnungsgemäße Wahlen ist eine tragende Säule unserer Demokratie – und genau dieses Vertrauen sichern wir durch ein rechtsstaatliches und unabhängiges Prüfungsverfahren.


Mit freundlichen Grüßen

Alexander Jordan
 

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