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Adis Ahmetović
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Frage von Torben W. •

Werden Sie für strengere Regeln für medizinisches Cannabis abstimmen ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W., 

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu möglichen Verschärfungen beim medizinischen Cannabis. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Meldungen rund um den Regierungsentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) beunruhigend sind.

Vorab kann ich Ihnen schon mal zusichern, dass ich eine pauschale Verschärfung, die die Versorgung von Patienten erschwert, ablehne. Aktuell läuft noch die ergebnisoffene Evaluation des Cannabisgesetzes. Dabei ist festzuhalten, dass die erste Zwischenbewertung vom Ende September 2025 den eingeschlagenen Kurs bestätigt: Der Jugendschutz greift, Polizei und Justiz werden entlastet und der Schwarzmarkt ist nicht gewachsen. Folglich ist für mich klar, dass künftige Anpassungen an die Evaluierungsergebnisse geknüpft werden müssen; und nicht an Wahlkampfversprechungen ohne Evidenzbasis.

Grundsätzlich gilt für mich: Erstverordnungen sollen nach persönlichem Arzt-Patient-Kontakt erfolgen. Zugleich müssen für bekannte Patientinnen und Patienten Folgerezepte per Telemedizin möglich bleiben. 

Hingegen ist ein generelles Versandhandelsverbot ausschließlich für Cannabisblüten (ein sogenanntes „Lex Can“) rechtlich höchst fragwürdig und hebelt zudem bewährte Versorgungswege aus.

Darüber hinaus darf die Therapiefreiheit nicht eingeschränkt werden. Ärzte müssen weiterhin die für ihre Patienten passende Form der Behandlung wählen können. Wenn dies der Konsum von Cannabis ist, muss die Politik dem folgen. 

Der auch von Ihnen verlinkte beschlossene Entwurf des Bundeskabinetts vom 8. Oktober 2025 zum Medizinal-Cannabisgesetz wird nun parlamentarisch beraten. In diesem parlamentarischen Verfahren werden wir uns als SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass das Medizinal-Cannabisgesetz am Ende den Bedürfnissen der Patienten gerecht wird und weiterhin die Versorgungslage sichert.

Kurz gesagt: Ich setze mich für präzise, verhältnismäßige Regeln ein, die Missbrauch wirksam begrenzen und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen sichern – ohne die Entkriminalisierung zurückzudrehen.

Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

 

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