Alle Maßnahmen sind meiner Ansicht nach kein Widerspruch zur christlichen Nächstenliebe, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Politik in schwierigen Haushaltslagen.
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Eine gute Versorgung ist nicht nur medizinisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.
Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen.
Mein Punkt ist aber ein anderer: Die beschleunigte Abschreibung entfaltet bereits heute erhebliche wirtschaftliche Wirkungen.
Ohne ein sofortiges, konsequentes Gegensteuern hätte ein massiver, sprunghafter Beitragsanstieg für alle Arbeitnehmer und Familien gedroht.