Antwort 08.09.2025 von Stephan Pilsinger CSU
Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."
Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."
Derzeit laufen bereits Gespräche mit den verantwortlichen Verbänden, um gemeinsam die Eckpunkte abzustecken. Da bei der Osteopathie ein Evidenznachweis derzeit noch nicht offiziell nachgewiesen wurde, werden wir auch diesen Gesichtspunkt mitberücksichtigen müssen.
Mir ist bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt.
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.