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Lutz Brinkmann
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Frage von Michael B. •

Im Koalitionsvertrag stand eine IFG Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger". Der Beschluss vom 2 Juli schränkt es eher ein. Werden Sie zustimmen, und worin sehen Sie den Mehrwert?

Quellen:

- fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/spd-und-union-planen-abschaffung-des-ifg/

- zdfheute.de/politik/deutschland/regierung-reform-informationsfreiheit-gesetz-kritik-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich verstehe die Sorge, dass eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zu weniger Transparenz führen darf. Staatliches Handeln muss für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar bleiben. Gerade in einer Zeit, in der Vertrauen in Politik und Verwaltung nicht selbstverständlich ist, wäre der falsche Eindruck fatal, der Staat wolle sich unbequemen Nachfragen entziehen.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung weiterzuentwickeln. Daran messe ich auch jedes konkrete Gesetzgebungsverfahren.

Ein Mehrwert kann aus meiner Sicht nur dann entstehen, wenn drei Dinge zusammenkommen:

Erstens: Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin einen verlässlichen Zugang zu amtlichen Informationen haben. Das darf nicht nur auf dem Papier stehen.

Zweitens: Verfahren müssen verständlicher, schneller und praxistauglicher werden. Heute dauern IFG-Verfahren häufig zu lange, sind für Bürgerinnen und Bürger nicht immer gut nachvollziehbar und binden in der Verwaltung viel Personal.

Drittens: Dort, wo berechtigte Schutzinteressen bestehen, etwa beim Schutz von Beschäftigten, kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder personenbezogenen Daten, müssen klare Regeln gelten. Transparenz und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen sauber austariert werden.

Für mich ist deshalb entscheidend, wie der konkrete Gesetzentwurf ausgestaltet wird. Ein Beschluss des Koalitionsausschusses ersetzt noch kein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, wird genau zu prüfen sein, ob der Zugang zu amtlichen Informationen wirklich erhalten bleibt, ob die Voraussetzungen klar und fair sind und ob die Reform tatsächlich mehr Verständlichkeit und Verlässlichkeit bringt.

Ich unterstützte die Position der Bundesregierung, wo es lautet: "Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen", so heißt es im Beschlusspapier vom 1. Juli. "In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen"

Kurz gesagt: Ich bin für eine Reform, die Verfahren verbessert, Missbrauch verhindert und Sicherheitsinteressen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Brinkmann MdB I CDU∙CSU Bundestagsfraktion

Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Osnabrücker-Land

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