Der heutige Zustand "unserer Demokratie" ist so komplex, dass es schwer ist hier abschließend ein Urteil zu fällen. Wir sind jedenfalls auf alle Eventualitäten vorbereitet.
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Für die Auszahlung dieser Gelder ist die Bundestagsverwaltung zuständig.
Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Gerne bekräftige ich meine kritische Einordnung aus der ursprünglichen Antwort: Die Wahrung datenschutzrechtlicher Standards ist unbedingt erforderlich und muss in den Verhandlungen berücksichtig werden. Ich nehme die Bedenken gegen das Abkommen sehr gerne mit in meine Gespräche mit den zuständigen Fachpolitiker*innen.

Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.