Ist Inklusion in Deutschland gescheitert?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG verlangt, dass alle Menschen grundsätzlich gleich behandelt werden sollen und dass eine Ungleichbehandlung, egal ob fördernd oder hindern, durch einen wichtigen Sachgrund gerechtfertigt werden muss.
Die Inklusion, wie sie in Deutschland aktuell umgesetzt wird, ist gescheitert. Es ist nicht damit getan, Menschen mit und ohne Behinderung einfach nur zusammenzuwürfeln, den Personalschlüssel zu verändern und von den Beteiligten zu verlangen, größtmögliche Rücksicht zu nehmen.
Besonders im schulischen Bereich nützt das wenig: Ein blindes Kind wird einem Filmvortrag nur hörend folgen, nicht aber den Bilder. Umgekehrt gehen die auditiven Eindrücke an einem tauben Kind vorbei. Und weiter kann ein Kind, welches an Epilepsie leidet, mit den visuellen Eindrücken überfordert werden.
Dass die Kinder gemeinsam lernen und aufwachsen, sollte grundsätzlich gewährleistet sein, wie dies auch Art. 24 UN-BRK verlangt. Wenn jedoch ein sonderpädagogischer Förderungsbedarf besteht, der in einer Regelschule nicht erfüllt werden kann, ist eine besondere Förderung an einer spezialisierten Bildungseinrichtung notwendig, um das Potential auch der Kinder mit Behinderung voll entwickeln zu können.

