Drohnensichtungen unklarer Herkunft -> Spannungsfall? Gibt es Informationen die den Bürgern enthalten werden?
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
Am 29.09.25 äußerten Sie gegenüber dem Handelsblatt es sei „am sinnvollsten, wenn der Spannungsfall ausgelöst würde" als Reaktion auf Sichtungen unbekannter Flugobjektive über zivilen Anlagen, gegen welche die Bundespolizei unzureichende Abwehrtechnik besitzt.
Der Spannungsfall kann nach Grundgesetz Art 87a Absatz 3 vom Bundestag ausgerufen werden und gewährt weitreichende Befugnisse, die über den Drohnenabschuss durch die BW über zivilen Anlagen hinausgeht. Einen Absatz weiter (Abs. 4) wird der Bundesregierung auch die Möglichkeit eröffnet Inlandseinsätze der BW anzuordnen, bis der Bundestag oder -rat es ihr verbietet. Statt diese einfachere Möglichkeit zu nutzen, wollen Sie lieber Weitreichenderes - liegt dies daran, dass die Drohnen keine eindeutige Gefahr für die BRD darstellen und Abs. 4 deshalb nicht greifen kann, wogegen der Spannungsfall sehr schwammig ist? Welche Beweise gibt es für Russlands Beteiligung, sodass Sie den Spannungsfall benötigen?
Sehr geehrter Herr G
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich jedoch dazu entschlossen, diese Plattform künftig nicht mehr für die Kommunikation und Beantwortung von Fragen zu nutzen, weil ein zunehmender Teil der Fragesteller leider diese Plattform für Desinformation missbraucht und kein Interesse an einem ernsthaften Austausch hat. Gerne können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an mich wenden.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.

