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Die Einkommensgrenze beim Minijob schafft eine klare Abgrenzung zu regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind bewusst als Neben- oder Einstiegstätigkeiten konzipiert, bei denen nur geringe Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden – dafür sind Beschäftigte auch nur eingeschränkt abgesichert. Das kann nicht der Regelfall sein.
Dass es dafür überhaupt das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gibt, ist uns Grünen zu verdanken.
Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken unterstützen wir im Grundsatz. Entschieden wird darüber aber durch Länder und Kommunen. Wir setzen uns im Bundestag dafür ein, dass die Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) entsprechend weiter erhöht werden.
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls bis zu einer gewissen Höhe auf Pensionen angerechnet