Was tun Sie für gegen die Ungleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von gesetzlich und privat Krankenversicherten sowie Renter*innen und Pensionär*innen?
Sehr geehrte Frau Lübcke,
gesetzlich Krankenversicherte müssen inzwischen auch in Städten zwei Monate auf einen Facharzttermin warten, privat Krankenversicherte hingegen nur 2 Tage. Gleichzeitig werden die Arztkosten für Transferleistungsempfänger aus dem SGB II von Beitragszahlern bezahlt, wobei die Beamten im Grunde ebenso Transferleistungsempfänger sind und deren Krankenversicherung durch den Staat bzw. Steuergelder finanziert wird. Bei der Rente ist es ebenso ungleichwertig: Angestellte müssen in die Rentenversicherung einzahlen und können aber schon nach 5 Jahren niemals die gleiche Höhe an Altersversorgung erarbeiten, wie Beamte, auch mit ungleicher Qualifikation und längerer Arbeitszeit.
Liebe S. A.,
Sie beschreiben zwei der größten Ungerechtigkeiten in Deutschland und sie gehören abgeschafft!
Wenn Menschen erleben, dass sie trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen bei der Alters- oder Gesundheitsversorgung deutlich schlechter gestellt sind, wird offensichtlich, dass die Systeme nicht nach einem gemeinsamen Maßstab funktionieren. Meine Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich deshalb seit vielen Jahren für eine Bürgerversicherung ein, in die grundsätzlich alle Menschen und Einkommensarten einbezogen werden, also auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Abgeordnete.
Eine solche Reform würde die Finanzierung der Krankenversicherung auf eine breitere Grundlage stellen und bestehende Ungerechtigkeiten zwischen gesetzlich und privat Versicherten abbauen. Gleichzeitig gilt: bei der Einbeziehung der privaten Krankenversicherung in eine Bürgerversicherung sind verfassungsrechtliche und rechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Auch eine grundlegende Neuordnung des Rentensystems ist nicht ganz einfach. Bei Landesbeamtinnen und -beamten liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Für Bundesbeamtinnen und -beamte müsste zugleich das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip gewahrt bleiben, etwa durch eine zusätzliche betriebliche Versorgung.
Unser Ziel bleibt aber klar: wir wollen solidarische Sozialsysteme, in dem alle ihren fairen Beitrag leisten unabhängig davon, welchem Berufsstand jemand angehört. Und es ist klar, auch wenn die Abschaffung von Ungerechtigkeiten nicht einfach sein mag, ist es doch unser Ansporn, für eine gerechtere Welt zu arbeiten.
Viele Grüße
Andrea Lübcke

