
Antwort 07.10.2025 von Thomas Fetsch AfD
Über eine eventuelle Neuauszählung der Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag sollte der Bundestag schnellstmöglich und noch in diesem Jahr entscheiden

Über eine eventuelle Neuauszählung der Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag sollte der Bundestag schnellstmöglich und noch in diesem Jahr entscheiden
Das laufende Prüfverfahren folgt klaren gesetzlichen Schritten. Vergleichbare Prozesse nahmen etwa 1-1,5 Jahre in Anspruch. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und ihrem Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt