
Antwort 21.09.2026 von Stefan Glaser CDU
Wir befinden uns jedoch erst am Beginn des parlamentarischen Verfahrens, in dem ich mich – gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen – für echte Entlastungen der Steuerzahlenden einsetzen werde.

Wir befinden uns jedoch erst am Beginn des parlamentarischen Verfahrens, in dem ich mich – gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen – für echte Entlastungen der Steuerzahlenden einsetzen werde.
Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.
Zugleich ist klar: Prävention allein löst die akuten Finanzierungsprobleme der GKV nicht kurzfristig.