Frage von Helmut H. • 02.10.2024

Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Ich begrüße ein Parteiverbot der AfD, jedoch nicht allein durch den Bundestag, da verfassungsrechtliche Hürden bestehen. Staatliche Unabhängigkeit ist essenziel
Ich halte ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv