Sobald ein entsprechender Vorstoß der Ampel vorliegt, werden wir als Opposition diesen gründlich prüfen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.09.2022 von Knut Abraham CDU
Antwort 18.09.2022 von Thorsten Frei CDU
was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.
Antwort ausstehend von Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.09.2022 von Melanie Wegling SPD
Ich kann Ihnen daher leider keine Hoffnung machen, dass Sie von der im September auszuzahlenden Energiepreispauschale profitieren werden, da aktive und passive Arbeitsverhältnisse hier alleine durch das EStG unterschieden werden.
Antwort 14.10.2022 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine erfolgreiche Karriere und positiver beruflicher Werdegang zeichnet sich jedoch nicht notwendigerweise über ein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche, fachspezifische Ausbildung aus.
Antwort 22.09.2022 von Gabriele Katzmarek SPD
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.