Antwort 20.05.2022 von Hubertus Heil SPD
Grundsätzlich ist mir der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig, insbesondere Urlaub ist ein hart erkämpftes Recht zur Erholung von Erwerbsarbeit.
Grundsätzlich ist mir der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig, insbesondere Urlaub ist ein hart erkämpftes Recht zur Erholung von Erwerbsarbeit.
Fakt ist jedoch, die Rechtsprechung des EuGH hat bereits jetzt Gültigkeit in Deutschland, nicht zuletzt durch das Urteil des BAG.
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Sie haben vollkommen recht. Wir halten dies auch für vollkommenen Kindergarten und werden das in der heutigen Debatte auch kundtun.
Danke für Ihre Frage. Nicht nur unfair - sondern schlicht undemokratisch.