Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
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Antwort 18.02.2022 von Marco Buschmann FDP
Antwort 11.02.2022 von Dirk Wiese SPD
Ich kann Ihnen dazu nur sehr deutlich sagen, dass auch Markus Söder sich wie jeder andere an Recht und Gesetz halten muss.
Antwort 19.04.2023 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unser Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass alle Beteiligten den Willen haben, Recht und Gesetz an die erste Stelle zu setzen.
Antwort 15.02.2022 von Uwe Witt parteilos
Der Opposition bleibt als einziges Instrument der Aufarbeitung ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Dabei ist es unwesentlich, ob damalige Regierungsparteien heute in der Opposition sitzen oder umgekehrt.
Antwort 03.04.2022 von Andreas Philippi SPD
[...] „Deutlich niedrigere Sterberaten bei gegen COVID-19 geimpften Personen im Vergleich zu Ungeimpften“ [...]
Antwort 09.04.2022 von Johannes Arlt SPD
Sollten Sie an der Begründung für mein Abstimmungsverhalten interessiert sein finden Sie dazu einen Text auf meiner Website.