Frage von Jakob Daniel M. • 11.03.2022

Antwort von Dirk Wiese SPD • 11.03.2022
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Bitte verstehen Sie, dass die Grundrechtskonformität staatlicher Maßnahmen nicht schwarz oder weiß gesehen werden kann.
Gezielte Reformen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung im Gesundheitswesen sind nötig und stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit auf diesem Gebiet.
Die im Zuge der Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht war infektionsschutzrechtlich motiviert.