Frage von Jakob Daniel M. • 11.03.2022

Antwort von Jessica Rosenthal SPD • 14.03.2022
Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Bitte verstehen Sie, dass die Grundrechtskonformität staatlicher Maßnahmen nicht schwarz oder weiß gesehen werden kann.
Gezielte Reformen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung im Gesundheitswesen sind nötig und stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit auf diesem Gebiet.
Die im Zuge der Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht war infektionsschutzrechtlich motiviert.
es ist auch Aufgabe des Kartellamts zu prüfen, dass Ölkonzerne ihre Marktmacht nicht ausnutzen.