Frage von Dieter F. • 17.11.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.
Angefangen bei Anträgen zur Bekämpfung der illegalen Migration, über die innere Sicherheit bis hin zu Fragen des Bürgergeldes wollten wir in der aktuellen Woche viele Themen zur Sprache bringen
Ihre Frage erschließt sich mir nicht. Solange die Polizei rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle.