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Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir für trans* -, inter* und nonbinäre Menschen Regelungen zur amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung schaffen, ohne entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtung vorauszusetzen.
Inwieweit medizinische Themen sowie Versorgungs- und Therapieansprüche Teil des Gesetzes werden, ist Gegenstand von laufenden Beratungen
Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie sich für die Anliegen anderer Menschen einsetzen und dies auch an mich als Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis, in dem Sie wohnen, herantragen.