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Armin Grau
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Frage von Brigitte B. •

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung von Transpersonen?

Sehr geehrter Herr Grau,
im Zuge des neuen Vielfaltsgesetzes zur Selbstbestimmung von Transpersonen sollen medizinische Fragen ausgeklammert werden. Plant die Bundesregierung weitere Gesetze, die diese regeln sollen? Insbesondere zu Fragen der Psychotherapie, Hormonbehandlung und geschlechtsangleichenden Operationen von jungen Menschen scheint Regelungsbedarf zu bestehen, wenn ich das der Presse richtig entnehme.
Vielen Dank!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau. B.,

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir für trans* -, inter* und nonbinäre Menschen Regelungen zur amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung schaffen, ohne entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtung vorauszusetzen. Der medizinische und rechtliche Bereich ist in Deutschland getrennt. Auch das aktuelle sog. 'Transsexuellengesetz' macht seit nunmehr über 10 Jahren keine Vorgaben zu medizinischen Engriffen mehr.

Unter welchen Voraussetzungen transgeschlechtliche Menschen medizinische Maßnahmen bewilligt bekommen, entscheiden allein Ärzt*innen unter Vorgabe von den medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten Leitlinien. Gegenwärtig steht z.B. aus, dass eine aktuelle Leitlinie für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche veröffentlicht werden soll.
Die Kassen müssen auf Grundlage von Bundessozialgerichts-Urteilen auch heute schon die Kosten für medizinische Maßnahmen übernehmen. Dennoch gibt es im Bereich der medizinischen Versorgung strukturelle Diskriminierungen, die dazu führen dass transgeschlechtlichen Menschen der Zugang zu notwendigen medizinischem Maßnahmen erschwert bis unmöglich gemacht werden. Wir wollen daher den Rechtsanspruch gesetzlich verankern, dass die Kosten, für die nach den Vorgaben der Medizin notwendigen geschlechtsangleichenden Behandlungen, vollständig von der GKV übernommen werden. Das erfolgt aber in einem eigenen Vorhaben, weitere Details sind dazu im Moment auch noch nicht geregelt. 

Ich hoffe, dass ich dadurch auf Ihre Frage antworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen 

Armin Grau 

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