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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Brigitte B. •

Aus welchen Gründen stimmten Sie gegen den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes?

Sehr geehrter Herr de Vries,
mich interessiert, aus welchen inhaltlichen Gründen Sie im letzten Jahr gegen den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzesentwurf eines "Selbstbestimmungsgesetzes" gestimmt haben. Welche Aspekte an diesem Gesetz und an dem derzeit in Arbeit befindlichen neuen Entwurf erscheinen Ihnen besonders kritikwürdig?
Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordneter.

Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie sich für die Anliegen anderer Menschen einsetzen und dies auch an mich als Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis, in dem Sie wohnen, herantragen. Des Weiteren dürften wir darin übereinstimmen, dass es sich bei der Frage, welches Verfahren im Falle eines Wunsches zur Änderung des rechtlichen Geschlechts gelten soll, um eine sehr sensible, da für die Betroffenen sehr persönliche und emotionale Angelegenheit handelt.

Bei der Antwort auf diese Frage komme ich allerdings zu einem anderen Ergebnis als die Grünen und die FDP in ihren Gesetzentwürfen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist unzweifelhaft ein hohes Gut, gerade in höchstpersönlichen Dingen. Auch das Recht auf Selbstbestimmung muss aber ausnahmsweise dort seine Grenzen finden, wo gewichtige Belange der Allgemeinheit berührt sind. Im vorliegenden Fall geht es dabei vor allem um das Interesse der Allgemeinheit an einem validen Personenstandsregister. Personenstandsregister sind die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die Beweiswert haben und mit denen das „rechtliche Geschlecht“ festgelegt wird. An diese Festlegung wurden und werden in Deutschland Rechte und Pflichten geknüpft (z.B. Frauenförderung, Geschlechtertrennung in öffentlichen Einrichtungen wie Sauna, Sportumkleiden, Gefängnisse, etc.). Dies macht jedoch nur Sinn, wenn die Geschlechtszugehörigkeit nicht beliebig geändert und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Es ist für die Bevölkerung insgesamt von Interesse, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen und beliebige Personenstandswechsel zu vermeiden. Aus diesem Grund sollte an objektivierten Kriterien wie den Sachverständigengutachten festgehalten werden. Ich will gar nicht bestreiten, dass ein entsprechendes Verfahren für die Betroffenen auch psychische Belastung bedeuten kann. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Gesetzgeber aus den zuvor genannten Gründen "einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen kann, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwiderläuft, tatsächlich von Dauer und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung ist". Aus dem Zitat aus der Entscheidung vom 11. Januar 2011 wird im Übrigen deutlich, dass ein objektiviertes Verfahren auch dem Schutz vor voreiligen und angesichts zum Teil irreversibler Folgen leichtfertig getroffenen Entscheidungen über eine Änderung des Geschlechts dienen kann.

Soweit Sie die hohen Kosten des derzeitigen Verfahrens kritisieren, weise ich darauf hin, dass Betroffene bei Bedürftigkeit staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Im Übrigen ist es Sache des jeweiligen Gerichts, das Verfahren zügig und mit verständigen Gutachtern durchzuführen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachvollziehbar erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries, MdB

 

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