Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Leider war es nicht möglich, mit Österreich ein solches Abkommen auszuhandeln. Uns ist es aber ein Anliegen, dass wir das Recht auf Home-Office weiter stärken und die Erfahrungen der letzten Jahre während der Pandemie evaluieren und dazu auch Ihre Fragen mitdiskutieren werden.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Von der Rot-Grünen Bundesregierung sind eine Verlängerung und weitere Gespräche auch nicht geplant.
Seit dem ersten Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und sind nicht mehr auf die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen.
Es ist ein Teil Deutschlands humanitärer Verantwortung, Menschen auf der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Vertreibung Schutz zu bieten.