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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft und diesbezüglich sollte über Reformen gesprochen werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat genau zu dieser Thematik, insbesondere im Hinblick auf eine geplante europäische Regelung eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Betroffene müssen sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine zügige Umsetzung des Digital Services Act der EU ein. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzerbeschwerden, eine Verbesserung der Strafverfolgung und der zivilrechtlichen Durchsetzung ein.

Grundsätzlich ist es ja so, dass das NetzDG schon zu ersten Erfolgen in Deutschland geführt hat, allerdings auch weiterhin Verbesserungspotential vorhanden ist.

