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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.


das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz).

Ich habe für Sie beim zuständigen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) nachgehakt. (...) Eine zusätzliche Überprüfung durch das Kartellamt unterstütze ich.

Ich bin der Ansicht, dass das individuelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern so viele negative Effekte mit sich bringt, dass wir hier auch über generelle Verbote sprechen müssen. Ich denke hier in erster Linie an die zahlreichen Verletzen jedes Jahr, die zum Jahreswechsel in die Notaufnahmen kommen müssen.