Frage von Sandra U. • 18.07.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.07.2022
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut.
Wir, die Freien Demokraten und unsere Koalitionspartner verstehen uns als Fortschrittskoalition und möchten unsere Gesellschaft grundlegend modernisieren.
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Ich bin der Überzeugung, dass jeder einzelne Mensch die von unserem Rechtsstaat vorgesehene individuelle Beurteilung braucht und damit einhergehend auch die immer individuelle Einrichtung des Raumes in dem er oder sie sich befindet