Antwort ausstehend von Maja Wallstein SPD
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Dass die Betriebssicherheit bis zum letzten Tag höchste Priorität hat und mit entsprechenden Testproceduren und Kontrollen unterlegt ist, dürfte klar sein.
Das Infektionsschutzgesetz macht für Personen, die „aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, eine Ausnahme von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Außenministerin Baerbock hat sich dazu in der Tat bereits Ende Juni öffentlich geäußert.