Frage von Gisela B. • 30.07.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Es ist offensichtlich, dass es Fehleinschätzungen und Fehler im Umgang mit den problematischen Kunstwerken gegeben hat. Diese müssen analysiert und Konsequenzen gezogen werden.
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wird es inter* und nicht-binären Personen möglich sein, den Geschlechtseintrag im Pass ohne vorangehende psychiatrische Begutachtung per einfacher persönlicher Erklärung beim Standesamt streichen, oder aber in "divers" ändern zu lassen