
Seien Sie daher versichert, dass wir dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick haben. Allerdings muss die Bundesregierung hier nun nachbessern.
Seien Sie daher versichert, dass wir dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick haben. Allerdings muss die Bundesregierung hier nun nachbessern.
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Danke für Ihre Frage. Die Thematik ist sehr komplex. Einen interessanten Beitrag finden Sie etwa hier: https://www.kanzlei.biz/loeschen-von-meinungsaeusserungen-auf-social-media/
eine konsequente Rückführung ist im Interesse der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik geboten