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Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Ich teile Ihre Sorge, dass die Verfügbarkeit KI-generierter Werke Auswirkungen, auch negativer Natur, auf Kunst und Kultur haben kann. Das müssen wir genau im Auge behalten. Ich glaube aber nicht, dass damit die menschliche Kultur bzw. Kunst als solche in Frage gestellt ist.
Sie haben sicherlich die damaligen Debatten weiterverfolgt und Entlastungen erfahren.
Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können.