
Bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sodass hier auch nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden kann.
Bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sodass hier auch nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden kann.
der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Ressortabstimmung zwischen BMI und BMF. Einen verlässlichen Zeitplan kann ich daher leider aktuell nicht nennen und bitte um Verständnis.
Aktuell ist die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs, welches das Beamtenrecht und damit verbunden den Umfang der Alimentation von Bundesbeamt:innen regelt, noch nicht abgeschlossen.
Ich glaube nicht, dass Donald Trump noch einmal Präsident der Vereinigten Staaten wird. Ich war außerdem kürzlich für Gespräche dort. Ein solches Szenario wie Sie es beschreiben, gibt es dort nicht.