
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.
Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
das Problem ist nicht das BAFA, sondern die Politik dieser Bundesregierung, die quasi immer wieder über Nacht die Förderbedingungen ändert und damit für Verunsicherung sorgt