
Aktuell strebt die Bundesregierung kein allgemeines Verkaufsverbot für Pyrotechnik an. Allerdings können Länder und Kommunen Verbotszonen benennen.
Aktuell strebt die Bundesregierung kein allgemeines Verkaufsverbot für Pyrotechnik an. Allerdings können Länder und Kommunen Verbotszonen benennen.
Geklärt werden muss, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen für die Kommunen und Länder angepasst werden müssen. Als Grüne Bundestagsfraktion stellen wir uns dieser Aufgabe.
Außerdem haben Städte und Kommunen bereits jetzt schon die Möglichkeit, partielle Feuerwerksverbote auszusprechen und Böllerverbotszonen in sensiblen und gefährdeten Bereichen einzurichten.
Vielen Dank für Frage, die ich aber nicht verstehe. Bitte konkretisieren und erläutern Sie Ihr Problem.
Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.