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Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..
Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.
Im Studienzentrum war ich vor etlichen Jahren in der Jugendorganisation aktiv.
Aus meiner Sicht sind hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit und klare datenschutzrechtliche Standards für Betriebssystementwickler sowie datenverarbeitende Dritte für ein Gelingen des digitalen Wandels unerlässlich
ich stimme Ihnen darin zu, dass der Einsatz von Störsendern gegen Jugendliche und andere Menschen kein angemessenes Mittel ist