Frage von Daniela S. • 05.06.2023

Antwort von Dirk Wiese SPD • 05.07.2023
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Die Beantwortung Ihrer fachspezifischen Frage übernimmt das Büro meines Kollegen Herrn Staatssekretär Saathoff bzw. der Bürgerservice im BMI
Hinweisgeber müssen in der Lage sein, Verstöße gegen das EU-Recht und erhebliche Fehlverhalten von besonderem öffentlichem Interesse melden zu können.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängen wir auf einen möglichst zeitnahen Beginn der Untersuchung.
Sehr geehrter Herr S.,
Niemand muss die Belastungen aufgrund der hohen Inflation allein schultern.