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für öffentliche Gebäude gelten nach dem GEG grundsätzlich dieselben Standards wie für Wohngebäude.

Für eine Auskunft müssten Sie sich direkt an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wenden. Dieses hat einen eigenen Bürgerservice, der als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Wenn Sie meine ehrliche Einschätzung hören wollen, so gehe ich davon aus, dass die von Ihnen angesprochenen Ausgleichzahlungen noch mindestens bis Sommer 2024 auf sich warten lassen werden.

Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt

statt Weltuntergangsstimmung zu verbreiten, setzen wir Freien Demokraten auf andere Empfehlungen, wie dem Klimawandel zu begegnen ist - ohne Verbote oder Subventionsprogramme.