Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Petra S. •

Sind bei dem jetzt vorliegendem GEG öffentliche Gebäude auch in der Pflicht oder nimmt sich der Staat hier raus?

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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