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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.
Antwort 04.11.2025 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kölner Ratsfraktion setzt auf eine lösungsorientierte Politik, die soziale, gesundheitliche und ordnungspolitische Anliegen klug miteinander kombiniert.