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Die im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen treten dann drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das Inkrafttreten ist daher voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten
Für uns steht fest: wer arbeiten kann, muss arbeiten
Bundesinnenministerin Faeser hat sich kürzlich zur Frage eines Verbotsantrages gegen die AfD geäußert. Sie setzt, und diese Einschätzung teile ich, auf die politische Auseinandersetzung.
Ich finde es genauso unverständlich wie Sie.
Ein mögliches Verbotsverfahren würde im Zweifel nur der AfD nutzen, die sich einmal mehr als Opfer gerieren könnte. Insofern würde ich einen solchen Verbotsantrag zum jetzigen Zeitpunkt als falsch und kontraproduktiv ablehnen.