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Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch die gesamte deutsche Bundesregierung und der juristische Dienst des Rates folgen der Rechtsauffassung, dass eine solche europaweite Regelung rechtswidrig gewesen wäre.

Ich bin kein Freund der doppelten Staatsbürgerschaft, so wie auch nur die wenigsten Staaten ein echtes Interesse an Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften haben dürften.

Das Gesetz wird jetzt im Februar 2024 verabschiedet, bis zur Bundesratssitzung am 22.03. ist dann ausreichend Zeit.

Ich setze mich dafür ein, dass es für alle Menschen, die sich in Deutschland ihr Leben aufbauen, einen schnellen Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt. Deshalb halte ich es weiterhin für richtig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich auf 3 Jahre abzusenken.

Da es sich bei der Niederlassungserlaubnis um einen Aufenthaltstitel mit vielen Rechten und Perspektiven in Deutschland handelt, bin ich jedoch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, bestimmte Voraussetzungen für deren Erteilung zu erfüllen.