Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
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Antwort 08.01.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 18.12.2023 von Diana Stöcker CDU
Die Behauptung des SPD-Abgeordneten Daniel Baldy stimmt nicht.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD
Wir werden Anfang des Jahres weiter verhandeln und sind nicht weit von einer Einigung entfernt. Ich sehe immer noch eine Chance, dass das Gesetz zu April 2024 in Kraft treten kann. Ich kämpfe dafür.
Antwort 18.12.2023 von Lars Castellucci SPD
Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vor, da die Ressortabstimmung noch andauert, und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren.
Antwort 18.12.2023 von Michael Theurer FDP
In diesem (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008785.pdf) geht es nicht etwa um Georgien oder die Republik Moldau, sondern um die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik.