Familienzuschlag Stufe 1 nach BBG - Gibt es dafür eine Fristverlängerung bis zum 31.12.23?
Laut BBVAnpÄndG 2023/2024 entfällt der Familienzuschlag 1 für Paare. Einen Ausgleichszuschlag nach § 79 (2) BBVAngG (Referentenentwurf) erhalten Beamte, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten haben. Gibt es dafür eine Fristverlängerung bis zum 31.12.23? Dies ist leider auch aus ihren vorherigen Antworten nicht ersichtlich. Freundliche Grüße

