Frage von Stefan K. • 17.12.2023

Antwort von Esra Limbacher SPD • 01.02.2024
Ihnen als Eigentümer oder einem Dritten, den Sie hierzu ermächtigen, muss auf Ihr Verlangen hin gemäß §24, Abs. 7 Einsicht in diese Beschluss-Sammlung gewährt werden.
Ihnen als Eigentümer oder einem Dritten, den Sie hierzu ermächtigen, muss auf Ihr Verlangen hin gemäß §24, Abs. 7 Einsicht in diese Beschluss-Sammlung gewährt werden.
Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist am 18. Januar2024 vom Bundestag beschlossen worden. Hier finden Sie Einzelheiten dazu: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-rueckfuehrung-986284
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Das Ziel ist auf jeden Fall, im Januar direkt weiterzumachen mit den Verhandlungen.