Antwort 18.01.2024 von Jens Zimmermann SPD
Wenn die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot erfüllt sind, werde ich dieses nachdrücklich unterstützen.
Wenn die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot erfüllt sind, werde ich dieses nachdrücklich unterstützen.
Ein solches Verbotsverfahren kann immer nur die ultima ratio sein und wäre mit erheblichen Risiken behaftet. Ein jahrelanges Verbotsverfahren mit höchst unsicherem Ausgang incl. einem recht wahrscheinlichen Scheitern würde die AfD nur in einer Märtyrerrolle bestätigen und sie politisch stärken.
Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren.
Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend.